Regierungsentwurf des Bundeskinderschutzgesetzes
Das DRK begrüßt den vorliegenden Entwurf für das Bundeskinderschutzgesetz und ist der festen Überzeugung, dass die zu tätigenden Investitionen in den Kinderschutz die Kosten durch Gewalt und Vernachlässigung bei weitem aufwiegen.
Das DRK begrüßt:
- die präventiven Aspekte des Gesetzesentwurfes
- die Verankerung der gemeinsamen Erarbeitung von Grundsätzen und Maßstäben zur Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Kinder- und Jugendhilfe zwischen öffentlichen und freien Trägern
- die Einführung von verpflichtenden Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren für Kinder und Jugendliche.
Das DRK fordert:
- einen individuellen Rechtsanspruch für alle (werdenden) Mütter und Väter auf Beratung und Hilfe im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern;
- einen umfassenden eigenständigen Rechtsanspruch auf Beratung für junge Menschen;
- eine angemessene Finanzierungsgrundlage für die Netzwerke Frühe Hilfen;
- eine Stärkung der Strukturen zum Schutz von Frauen mit Kindern, die von innerfamiliärer Gewalt betroffen sind;
- eine Absicherung der Wirksamkeit von Kinderschutzinterventionen für Migranten- und Flüchtlingsfamilien;
- einen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung auch für Einrichtungen nach SGB V und SGB IX.






