DRK unterzeichnet Vereinbarung mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung
Das DRK setzt sich nachhaltig für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen vor sexualisierter Gewalt ein. Das ist Kernpunkt einer Vereinbarung, die DRK-Vizepräsidentin Donata Freifrau Schenck zu Schweinsberg heute mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, unterzeichneten.
Mit der Vereinbarung verpflichtet sich das DRK, die Empfehlungen des Runden Tisches Kindesmissbrauch in seinen Einrichtungen und Diensten umzusetzen. Am Runden Tisch Kindesmissbrauch hatte DRK-Vizepräsidentin von Schenck als Vertreterin der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege an der Erarbeitung dieser Empfehlungen mitgewirkt.
Von Schenck: „Das DRK hat in diesem Jahr Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt beschlossen, die nun für alle im Deutschen Roten Kreuz verbindlich sind. Wir setzen auf präventive Maßnahmen und auf die Auseinandersetzung mit dem Thema sexualisierte Gewalt beim Haupt- und Ehrenamt. Dazu gehören Fortbildungen und die Einrichtung von verbandlichen Unterstützungsstrukturen. Alle betroffenen Einrichtungen und Angebote müssen außerdem prüfen, ob der Umgang mit Nähe transparent gestaltet wird – und ob Mitsprache- und Beschwerdemöglichkeiten gestärkt werden müssen. Und nicht zuletzt: Alle verantwortlichen Träger müssen nun Vorgaben entwickeln, wie mit einem Missbrauchsverdacht umgegangen wird.“
Der DRK-Bundesverband stellt Hilfen und Mustervorlagen zur Verfügung und etabliert ein verbandliches Netzwerk zur Umsetzung der Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt.
Die DRK-Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt finden Sie hier.







