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DRK begrüßt Urteil zum Asylbewerbergesetz

Berlin, 18. Juli 2012, 50/12

Das Deutsche Rote Kreuz  begrüßt die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Asylgesetzgebung. Für eine Neuregelung hat sich das DRK seit langem eingesetzt.

DRK-Präsident Dr. Rudolf Seiters sagte: „Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem Urteil deutlich gemacht, dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum deutschen und ausländischen Staatsangehörigen gleichermaßen zusteht. Die Neuberechnung der Sozialleistungen ist überfällig und das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus diesem Grund zu begrüßen.“

Das 1993 in Kraft getretene Asylbewerberleistungsgesetz wurde bis zum heutigen Tag nicht ein einziges Mal an die Preisentwicklung der vergangenen Jahre angepasst. Die Höhe der materiellen Leistungen liegt aus diesem Grund inzwischen mehr als ein Drittel unter dem Hartz-IV-Satz und wird oftmals nur in Form von Sachleistungen oder Gutscheinen gewährt. Darüber hinaus ist nach dem geltenden Gesetz auch die medizinische Versorgung nur eingeschränkt gewährleistet.

Entgegen dem Wortlaut des Gesetzes gelten die Einschränkungen keinesfalls nur für Asylsuchende, sondern auch für Flüchtlinge mit anderen, sogar dauerhaften Aufenthaltstiteln. Mehr als die Hälfte dieser Menschen lebt bereits länger als sechs Jahre in Deutschland. Besonders betroffen von den Einschränkungen nach der bisherigen Gesetzeslage  sind nach Einschätzung des DRK die Kinder: Während ein Kind im Alter von sechs  Jahren nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bisher einen Anspruch auf lediglich 132 Euro hat, bekommt ein gleichaltriges Kind nach dem allgemeinen Sozialhilferecht (SGB II) 251 Euro monatlich.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte, die Menschenwürde sei „migrationspolitisch nicht relativierbar“. Aus Sicht des Deutschen Roten Kreuzes würde dem am besten durch die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und die Anwendung des allgemeinen Sozialhilferechts Rechnung getragen.

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Tel. 030 85404 158
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18. Juli 2012 13:14 Uhr. Alter: 307 Tage
 

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