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Akute Zustände

Beispiele:

  • Erwünschter Rauschzustand
  • Angenehmer Rauschzustand
  • Verlangsamung der Denkabläufe "High-Gefühl" (Morphin-Typ) 
  • Intensivierung von akustischen und optischen Wahrnehmungen (Musik/Farben)
  • Veränderungen des Zeit- und Raumerlebens (Cannabis-Typ)
  • Minderung von Ermündungsgefühl, Steigerung von Antrieb und subjektivem Kraftgefühl (Amphetamin-Typ)
  • Vergiftung (beabsichtigte oder unbeabsichtigte Überdosierung)
  • Entzugserscheinungen
  • Folge-/Begleiterscheinungen (z.B. Sturz)

Erkennen:

Es können an dieser Stelle nicht alle Vergiftungs- oder Entzugserscheinungen nach Einnahme der verschiedenen Rauschmittel (Drogen) aufgeführt werde. Im akuten Einzelfall können Vergiftungsmerkmale des einen Rauschgiftes den Entzugserscheinungen einer anderen Droge sehr ähneln.

Beispiele:

  • Akute Vergiftung bei Amphetaminmissbrauch (Überdosierung)
  • Optische und akustische Sinnestäuschungen (Halluzinationen)
  • Unruhe, Angstzustände, Zittern
  • Pulsbeschleunigung, Blutdruckanstieg
  • Kopfschmerzen

Achtung:

Dieses Bild kann den Entzugserscheinungen bei Schlafmittelsucht sehr ähneln mit

  • ängstlicher Überwachheit
  • deliranten Zuständen mit Halluzinationen
  • Zittern
  • Kollapserscheinungen
  • Magen-Darm-Störungen
  • ggf. epileptische Anfälle

Umgekehrt führt ein Entzug bei der Drogenabhängigkeit vom Amphetamin-Typ zu Müdigkeit und Abgeschlagenheit.

Eine akute Überdosierung von Schlafmitteln äußert sich ebenfalls in Verlangsamung aller seelischen und psychomotorischen Abläufen, z.B. ist die Denk- und Sprachgeschwindigkeit herabgesetzt. Bei ausgeprägter Vergiftung kommt es zu Bewusstseinsstörungen.

Beispiel für eine besonders bedrohliche Vergiftung:

Morphin-Vergiftung:

  • Bewusstseinstrübung bis zur Bewusstlosigkeit
  • max. enge Pupillenstellung
  • Atemstörung bis zum Atemstillstand

Das können Sie tun

Bei Entzugs- oder Vergiftungserscheinungen

  • Ruhig und freundlich bleiben (ruhige, besonnene Einflussnahme).
  • Plötzlichen Bewegungen vermeiden (z.B. dichtes Herantreten).
  • Keine Hektik um den Betroffenen, damit Angstzustände vermieden werden.
  • Schutz der Betroffenen vor Zusatzverletzungen und ggf. Schutz der Umgebung.
  • Selbstschutz bei Panikreaktionen der Betroffenen.
  • Notruf (durch Dritte)
  • bei Bewusstseinstrübung oder Bewusstlosigkeit: stabile Seitenlage
  • bei Atemstillstand: Atemspende
  • bei Herzstillstand: Herz-Lungen-Wiederbelebung.

Noch ein Tipp:

In allen Telefonbüchern finden Sie unter dem Stichwort "Drogenberatungsstelle" die entsprechenden Selbsthilfegruppen oder öffentliche Institutionen.

 

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