Bewusstsein/Bewusstlosigkeit
Das Bewusstsein des Menschen zeichnet sich durch die Fähigkeit aus, sich räumlich/zeitlich zu orientieren, auf Fragen zur eigenen Person zu antworten und auf Reize (z.B. Schmerz) zu reagieren. Wenn jemand nicht mehr ansprechbar ist, d.h. wenn er auf die oben genannten Fähigkeiten der räumlich/zeitlichen Orientierung und der Reizempfindlichkeit nicht reagiert, dann wird dieser als "bewusstlos" bezeichnet. Sollte der Betroffene jedoch reagieren, können Sie durch gezieltes Befragen nach Beschwerden, Schmerzen, Unfallhergang usw. wichtige Informationen für die notwendige Hilfeleistungen erhalten.
Maßnahmen zur Feststellung des Bewusstseins
Feststellen, ob der Betroffene bei Bewusstsein ist oder nicht, können Sie dadurch, dass Sie ihm Fragen stellen, auf die eindeutige Antworten möglich sind, wie z.B. die Frage nach seinem Namen. Die Antwort hierauf kann grundsätzlich von jedem Betroffenen gegeben werden, der ansprechbar ist. Reagiert der Betroffene auf die ihm gestellten Fragen nicht, sollten Sie ihn an den Schultern rütteln.
Maßnahmen
- Laut „Hilfe“ rufen, um Umstehende auf die Notfallsituation aufmerksam zu machen!
- Atmung prüfen!
- Falls normale Atmung vorhanden: Stabile Seitenlage, dann Notruf! Wiederholt die Atmung prüfen!
- Falls keine normale Atmung vorhanden: Notruf, dann Herz-Lungen-Wiederbelebung!
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